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Einschlägige Fachpraktische Tätigkeit

Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine sogenannte Einschlägige Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr nachzuweisen. Dies geht für das Lehramt an Berufskollegs / Lehrtätigkeit an berufsbildenden Schulen auf eine KMK Vereinbarung zurück und ist auch rechtlich in der Lehrerausbildung in NRW verankert. 

Inhaltlich ist dies darin begründet, dass Lehrkräfte an Berufskollegs / berufsbildenden Schulen, u.a. Auszubildende unterrichten und erwartet wird, dass die Lehrkräfte auch einen eigenen Einblick in die Betriebliche Arbeitswelt haben. Dies ist aus unserer Sicht inhaltlich auch sinnvoll, genau so wie auch von betrieblichen Ausbildenden erwartet wird, dass Sie einen Vorstellung von den beruflichen Schulen haben. Für den Master Wirtschaftspädagogik / Lehramt an Berufskollegs II ist daher auch ein fünfwöchiges Praktikum an einer berufsbildenden Schule vorgesehen, auch wenn hier das betriebliche Profil gewählt wird.

Da es sich formal jedoch um eine Zulassungsvoraussetzung des Vorbereitungsdienstes handelt, erfolgt die Überprüfung auch durch das hierfür zuständige Prüfungsamt. Dieses ist im Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung angesiedelt. 

Die Informationen zur Bestätigung und auch die Anrechnungsmöglichkeiten (z.B. einer Dualen Berufsausbildung) finden Sie hier

Wer eine Bestätigung über die fachpraktische Tätigkeit besitzt, kann sich das im Studium vorgesehen Berufsfeldpraktikum auf dieser Basis anrechnen lassen. Informationen finden Sie hierzu bei unserem Zentrum für LehrerInnenbildung (ZfL).